Wenn Sie exmatrikuliert werden, sollten Sie dies unverzüglich Ihrer Krankenkasse und der BAFöG-Stelle mitteilen.
Eine Zwangs-Exmatrikulation kann dazu führen, dass Sie auch an anderen Hochschulen nicht weiter studieren dürfen. Wenn Sie beispielsweise eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und deswegen exmatrikuliert wurden, dürfen Sie dieses Studienfach bundesweit nicht fortsetzen.