Inhalt

Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt des Veranstaltungsortes.

Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.