Wenn Sie von sich aus exmatrikuliert werden möchten, müssen Sie hierzu lediglich einen Antrag einreichen. Hierfür bieten die Hochschulen Antragsformulare an.
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Wenn Sie von sich aus exmatrikuliert werden möchten, müssen Sie hierzu lediglich einen Antrag einreichen. Hierfür bieten die Hochschulen Antragsformulare an.