Wenn Sie Ihr Studium von sich aus beenden möchten, müssen Sie hierfür keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt, wenn Sie
- das Studium erfolgreich beendet haben
- eine wichtige Prüfung endgültig nicht bestanden haben
- die Studiengebühr und den Semesterbeitrag nicht bezahlt haben
- sich nicht rechtzeitig zurückmelden
- erheblich gegen die Hausordnung verstoßen, also z.B. gewalttätig werden