Inhalt

Wenn Sie Ihr Studium von sich aus beenden möchten, müssen Sie hierfür keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Die Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt, wenn Sie

  • das Studium erfolgreich beendet haben
  • eine wichtige Prüfung endgültig nicht bestanden haben
  • die Studiengebühr und den Semesterbeitrag nicht bezahlt haben
  • sich nicht rechtzeitig zurückmelden
  • erheblich gegen die Hausordnung verstoßen, also z.B. gewalttätig werden