Wenn Sie das Studium von sich aus beenden möchten, können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule stellen. Sie bestimmen, ab wann die Exmatrikulation gelten soll.
Die Hochschule stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus.
Wenn Sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht alle Unterlagen einreichen oder Gebühren bezahlen, werden Sie von der Hochschule exmatrikuliert. Dies wird Ihnen vorab angedroht. Sie erhalten dann einen Bescheid von der Hochschule.
Bei einem erfolgreichen Studienabschluss erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Das Abschlusszeugnis gilt als Exmatrikulationsbescheinigung.