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Als Veranstaltung werden insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte gesehen.

Ein Wochenmarkt ist eine Veranstaltung, die 

  • regelmäßig wiederkehrt,
  • zeitlich begrenzt ist,
  • auf der eine Vielzahl von Anbietern zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbieten.

Ein Spezialmarkt ist

  • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
  • zeitlich begrenzt
  • eine Veranstaltung, bei der bestimmte Waren angeboten werden.

Jahrmärkte sind

  • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
  • zeitlich begrenzt,
  • Veranstaltungen, bei denen Waren aller Art angeboten werden.

Wenn Sie als Veranstalter oder Veranstalterin einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, können Sie, eine Festsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Festsetzung bewirkt, dass Sie als Veranstalter oder Veranstalterin von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstalter sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalter, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet Ihr Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.