Inhalt
  • Sie haben eine Berufsqualifikation als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent aus der EU, dem EWR oder einem gleichgestellten Staat (derzeit der Schweiz).
  • Sie wollen in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).