Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:
- Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 56,00 Euro
- Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – 28,00 Euro
- Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 56,00 Euro
- Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 28,00 Euro
- Jugendfischerprüfung – 28,00 Euro
Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 2 Jahre: 7,70 Euro pro Jahr
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 - 4 Jahre: 6,70 Euro pro Jahr
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 30,00 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 2,60 Euro pro Jahr
- Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 2,60 Euro pro Jahr
- Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
- Jugendfischereischeine: 2,60 Euro pro Jahr.
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
- Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 ¤ pro Jahr
- Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro