Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:
o Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 60,00 Euro
o Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 30,00 Euro
o Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 55,00 Euro
o Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
o Jugendfischerprüfung - 25,00 Euro
o Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde - 5,00 Euro
Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:
o Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
o Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro
o Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro
o Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
o Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
o Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
o Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:
o Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
o Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
o Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro
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