Inhalt

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:

o    Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 60,00 Euro 
o    Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 30,00 Euro 
o    Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 55,00 Euro
o    Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
o    Jugendfischerprüfung - 25,00 Euro
o    Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde - 5,00 Euro

Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
o    Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
o    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
o    Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

o    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
o    Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
o    Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro