- Zeugnis über bestandene Prüfung
- ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
- ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
- schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
- Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers
Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.