Inhalt
  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.