- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation als Altenpflegefachperson aus einem Drittstaat.
- Sie wollen in Deutschland als Altenpflegefachperson arbeiten.
- Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Altenpflegefachperson und haben keine Vorstrafen.
- Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Altenpflegefachperson arbeiten.
- Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
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