Inhalt
  • Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation als Altenpflegefachperson aus einem Drittstaat.
  • Sie wollen in Deutschland als Altenpflegefachperson arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Altenpflegefachperson und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Altenpflegefachperson arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).