Als Gasthörer oder -hörerin können Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Dafür brauchen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.
Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen.
Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.
Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer oder -hörerin zugelassen werden.