Inhalt

Die Beschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf. Die Beschwerde kann keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) ersetzen. Sie schiebt die Umsetzung von behördlichen Entscheidungen oder Maßnahmen nicht auf oder verhindert sie. Mögliche Fristen laufen weiter. Wollen Sie Umsetzungen oder Fristen stoppen, müssen Sie Widerspruch oder Klage erheben oder ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Wenn Sie dies wünschen, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestellen auch gerne mit Ihnen den persönlichen Kontakt auf. Teilen Sie dazu einfach Ihre Erreichbarkeit mit.