Eine Entscheidung im Verfahren einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht rechtsmittelfähig. Das bedeutet, Sie können hiergegen keinen Widerspruch oder Klage einreichen.
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Eine Entscheidung im Verfahren einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht rechtsmittelfähig. Das bedeutet, Sie können hiergegen keinen Widerspruch oder Klage einreichen.