Sie können sich mit Ihrem Lob oder Ihrer Kritik über einzelne Bedienstete oder Behörden an die Zentrale Beschwerdestelle wenden.
Neben den Bediensteten des Ministeriums können Sie sich über folgende Bereiche beschweren:
- im Polizeibereich über die Bediensteten
- der Polizeiinspektion Magdeburg,
- der Polizeiinspektion Halle (Saale),
- der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau,
- der Polizeiinspektion Stendal und
- der Polizeiinspektion Zentrale Dienste,
- des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts sowie
- der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
- im Verwaltungsbereich über die Bediensteten
- des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt,
- des Landessarchivs Sachsen-Anhalt,
- des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt,
- des Aus- und Fortbildungsinstituts Sachsen-Anhalt sowie
- des Institutes für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge.
Mit Ihrer Beschwerde kann das Auftreten oder Verhalten von Bediensteten überprüft werden. Ein mögliches Fehlverhalten ist zum Beispiel eine Handlung, die der Situation nicht angepasst war. Das Verhalten kann sich im Tonfall, in der Wortwahl, in Gesten, in Äußerungen oder in der Art und Weise des Umgangs ausdrücken.