Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.
Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:
- die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
- Prüfungen und Leistungsnachweise
Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.