- Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Altenpfleger oder Altenpflegerin aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
- Sie sind gesundheitlich geeignet. (Das heißt, dass Sie psychisch und physisch als Altenpfleger oder Altenpflegerin arbeiten können.)
- Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Altenpfleger oder Altenpflegerin und haben keine Vorstrafen.
- Sie haben die für die Tätigkeit nötigen Deutschkenntnisse. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
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