Inhalt

Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.

Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.