Um eine Nichtschülerprüfung ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
- Die Schulbehörde entscheidet über ihren Antrag und informiert sie schriftlich.
- Die Prüfung findet jeweils einmal jährlich statt.
- Sie erhalten durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Informationen.
- Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind je nachdem, welchen Abschluss Sie erwerben wollen, unterschiedlich.
- Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie ein Zeugnis über den erworbenen Abschluss,das die Ergebnisse jedes Prüfungsfaches enthält.
- Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Prüfungsleistungen.