Inhalt

Um eine Nichtschülerprüfung ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

  • Die Schulbehörde entscheidet über ihren Antrag und informiert sie schriftlich.
  • Die Prüfung findet jeweils einmal jährlich statt.
  • Sie erhalten durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Informationen.
  • Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind je nachdem, welchen Abschluss Sie erwerben wollen, unterschiedlich.
  • Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie ein Zeugnis über den erworbenen Abschluss,das die Ergebnisse jedes Prüfungsfaches enthält.
  • Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Prüfungsleistungen.