Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist zuständig, wenn Sie
- an einer medizinischen Fakultät in Sachsen-Anhalt zugelassen oder eingeschrieben sind
- oder , wenn Sie noch nicht zugelassen oder eingeschrieben sind und in Sachsen-Anhalt geboren wurden
Sind Sie noch nicht eingeschrieben und wurden Sie im Ausland geboren, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.