- Antrag mit Name und die Anschrift der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Unterlagen zum Nachweis der Eignung des verantwortlichen Leiters
- eine Erklärung darüber, welche beruflichen Verpflichtungen der vorgesehene verantwortliche Leiter sonst noch zu erfüllen hat
- ein Verzeichnis der Lehrkräfte und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Lehrkräfte
- einen maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- den Ausbildungsplan
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde (Belegart 0) für den Antragsteller und den vorgesehenen verantwortlichen Leiter
Dem Antrag einer juristischen Person sind außerdem ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister beziehungsweise dem Antrag eines nichtrechtsfähigen Vereins Unterlagen über die Vertretungsbefugnis der für ihn handelnden Personen beizufügen.
Ein Antrag auf Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte muss schriftlich, kann aber formlos gestellt werden.