- Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-Dokumente bezogen auf Anhang L der TRFL)
- Vorhandene Akkreditierungen und Anerkennungen
- Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle
-
Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben
- erforderlichen Organisationsstrukturen
- erforderlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeiterliste mit zugeordneten Prüfbereichen nach §5 RohrFLtgV und Anhang B zur TRFL)
- notwendigen Mittel und Ausrüstungen zur Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen
-
Nachweise über die Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals:
- Lebensläufe
- Nachweis über die beruflichen Qualifikationen
- Tätigkeitsnachweis
-
für den Nachweis der persönlichen Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (Belegart O)
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erfüllt
- Unabhängigkeits- und Zuverlässigkeitserklärung (entsprechende Formulare können bei der Anerkennungsbehörde angefordert werden)
- Nachweis über das Vorhandensein einer Qualitätssicherung
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 Euro
- Freistellungserklärung (ein entsprechendes Formular kann bei der Anerkennungsbehörde angefordert werden)
Hauptmenü