1 An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
An- und Ummeldung von Wohnsitzen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein)
- Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Formular Wohnungsgeberbestätigung
- Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung
Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
- Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
- Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
- (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird)
- Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger
Abmeldung von Wohnsitzen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Vorhandene Personaldokumente
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!
Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.