2 Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!
Dokumente | Gebühren | Austellungsdauer ab Antragstellung |
---|---|---|
Personalausweis bis 24 Jahre | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Personalausweis ab 24 Jahre | 37,00 Euro | 3 – 4 Wochen |
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger | 37,00 Euro | 3 – 4 Wochen |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Reisepass bis 24 Jahre | 37,50 Euro | 4 – 6 Wochen |
Reisepass ab 24 Jahre | 70,00 Euro | 4 – 6 Wochen |
Expresszuschlag für Reisepass | 32,00 Euro | Herstellung ca. 4 – 5 Werktage |
Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige
! Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich !
Dokumente für Minderjährige | Gebühr | Ausstellungsdauer ab Antragstellung |
---|---|---|
Personalausweis | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Reisepass | 37,50 Euro | 4 – 6 Wochen |
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
- Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten: die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. - wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
- bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
- nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt, ist nach Nr. 1 zu verfahren
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger