Inhalt

2 Beantragung von Personaldokumenten

Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vorhandenes Dokument
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!
DokumenteGebührenAustellungsdauer ab Antragstellung
Personalausweis bis 24 Jahre 22,80 Euro 3 – 4 Wochen
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 Euro 3 – 4 Wochen
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger 37,00 Euro 3 – 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro sofort
Reisepass bis 24 Jahre 37,50 Euro 4 – 6 Wochen
Reisepass ab 24 Jahre 70,00 Euro 4 – 6 Wochen
Expresszuschlag für Reisepass 32,00 Euro Herstellung ca. 4 – 5 Werktage

Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige

 ! Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich !

Dokumente für MinderjährigeGebührAusstellungsdauer ab Antragstellung
Personalausweis 22,80 Euro 3 – 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro sofort
Reisepass 37,50 Euro 4 – 6 Wochen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
  • Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen

 Zu beachten: die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.

        1. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt
          Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
        2. wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
        3. bei allein Sorgeberechtigten  ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
        4. nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt, ist nach Nr. 1 zu verfahren

ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.

- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger