Das bisher verwendetete Terminbuchungs-System wird zum Jahreswechsel durch ein neues System ersetzt. Damit ändert sich auch der Buchungsprozess. Folgendes ist zukünftig zu beachten:
- Rufen Sie im Bereich Anliegen A-Z die Dienstleistung auf, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Zum Auffinden der entsprechenden Leistung dienen Ihnen der Bereich "Die meist gesuchten Dienstleistung", die darunter angeordneten Themengruppen, oder auch die Schnellsuche.
- Ist für die aufgerufene Leistung eine Terminbuchung eingerichtet, ist unter den Kontaktangaben die Schaltfläche "Jetzt einen Termin reservieren" sichtbar.
- Sollten Sie erstmalig eine Terminbuchung vornehmen, werden sie aufgefordert, sich einen Zugang einzurichten - mit Angabe Ihrer E-Mail und einem Passwort.
Die Online-Terminvergabe ist auschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haldensleben und ihrer Ortsteile möglich!
Für die Beantragung von Personaldokumenten, An-, Um- und Abmeldung von Wohnsitzen, Beantragung von Bewohnerparkausweisen, An-, Um- und Abmeldung von Hunden, Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Diese kann auch telefonisch erfolgen unter: +49 3904 4792513.
Alle anderen Leistungen können ohne Termin zu den Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden.
Öffnungszeiten und Terminvergabe des Bürgerbüros
Montag bis Freitag |
09:00 bis 12:00 |
Dienstag und Donnerstag |
13:00 bis 18:00 |
sowie jeden 1. Samstag im Monat 10:00 bis 12:00 |
Welche Unterlagen Sie benötigen, finden Sie in den Leistungsbeschreibungen und auch in den nachfolgenden Übersichten:
Formulare finden Sie im Bereich Bürgerservice/Formularservice.
Einzelheiten können telefonisch unter +49 3904 4792513 oder per E-Mail buergerbuero@haldensleben.de erfragt werden.
1 An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
An- und Ummeldung von Wohnsitzen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein)
- Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Formular Wohnungsgeberbestätigung
- Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung
Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
- Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
- Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
- (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird)
- Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger
Abmeldung von Wohnsitzen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Vorhandene Personaldokumente
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!
Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.
2 Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!
Dokumente | Gebühren | Austellungsdauer ab Antragstellung |
---|---|---|
Personalausweis bis 24 Jahre | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Personalausweis ab 24 Jahre | 37,00 Euro | 3 – 4 Wochen |
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger | 37,00 Euro | 3 – 4 Wochen |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Reisepass bis 24 Jahre | 37,50 Euro | 4 – 6 Wochen |
Reisepass ab 24 Jahre | 70,00 Euro | 4 – 6 Wochen |
Expresszuschlag für Reisepass | 32,00 Euro | Herstellung ca. 4 – 5 Werktage |
Zusätzliche Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige
! Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich !
Dokumente für Minderjährige | Gebühr | Ausstellungsdauer ab Antragstellung |
---|---|---|
Personalausweis | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Reisepass | 37,50 Euro | 4 – 6 Wochen |
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
- Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten: die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. - wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
- bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
- nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt, ist nach Nr. 1 zu verfahren
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
3 Abholung von Personaldokumenten
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- das vorhandene Personaldokument
- Vollmacht, wenn die Abholung durch Dritte erfolgt
- Bei Abholung von Dokumenten für Minderjährige die Zustimmung des Sorgeberechtigten, der bei der Abholung nicht anwesend ist.
4 Antrag Führungszeugnis (FZ) und Gewerbezentralregisterauszug (GZR)
Führungszeugnis
- Gültiges Personaldokument
- Bei Antrag auf Ausstellung eines erweiterten FZ eine schriftliche Bestätigung der Stelle, die das erweiterte FZ von Ihnen verlangt, dass bei Ihnen die Voraussetzungen des § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen
- Bei Antrag auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten FZ der Belegart „O“ die Anschrift der Behörde, welche das FZ anfordert und den Verwendungszweck, Geschäftszeichen oder Ähnliches
Gebühr: 13,00 Euro
Gewerbezentralregisterauszug
- Gültiges Personaldokument
- Bei Antrag auf Ausstellung eines GZR der Belegart „O“ die Anschrift der Behörde, welche das FZ anfordert
- Bei Antragstellung durch eine juristische Person auch Angaben zur Eintragung im Handelsregister (z. B. HRA, HRB, Registergericht, korrekte Angaben zur Bezeichnung und zum Sitz der Firma)
Gebühr: 13,00 Euro
5 Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein gültiges Personaldokument
- Zulassung des Fahrzeuges
Zu beachten!
- Wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist, muss zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller vorgelegt werden.
- Wenn sich der Antragsteller bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lässt, ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.
Gebühr:
- Bei Neubeantragung und jährlicher Verlängerung: 25,00 Euro
- Bei Änderungen (z.B. bei Fahrzeugwechsel innerhalb
der Gültigkeitsdauer) 10,00 Euro
6 An- Um- und Abmeldung von Hunden
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Anmeldung:
- Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Impfausweis des Hundes
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)
- Formular Hundeanmeldung
Ummeldung:
- bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
Abmeldung:
- bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Hundesteuermarke
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden
- Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung
Gebühren:
- Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1.3.2009 geboren sind.
- Für alle anderen Hunde gilt:
- Anmeldung 10,00 Euro
- Um- und Abmeldung 7,00 Euro
7 Sonstiges
Meldebescheinigungen
- Gültiges Personaldokument
Gebühr: 8,00 Euro
Anträge auf Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich)
- Gültiges Personaldokument
Gebühr: keine
Kauf von Bio- und Restmüllsäcken
- Gültiges Personaldokument
Gebühr: 1 Restmüllsack 1,77 Euro
1 Biomüllsack 1,44 Euro
Beglaubigungen von Abschriften und Unterschriften
- Gültiges Personaldokument
Gebühr:
- Erstbeglaubigung von Abschriften (je Beglaubigung) 6,00 Euro
- Mehrfachbeglaubigung (je Beglaubigung) 2,50 Euro
- Beglaubigung von Unterschriften 10,00 Euro