Allgemeine Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürgerschaft,
- oder europäische Staatsbürgerschaft mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt,
- oder andere Ausländer bzw. Kinder von Ausländern mit Daueraufenthaltserlaubnis
- Bei einem Bachelorstudium haben Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Bei einem Masterstudium haben Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Sie haben nicht genügend Einkommen oder Vermögen um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu bestreiten
- Es ist Ihre 1. Förderfähige Ausbildung oder
- Es ist Ihre 2. Förderfähige Ausbildung, die auf die 1. Ausbildung aufbaut und fachlich weiterführend ist
Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein.