- Antrag auf Eintragung
- Nachweis der Berufsqualifikation
- Nachweis über den Sitz der Niederlassung bzw. den Ort der überwiegenden Beschäftigung (entsprechende Bescheinigungen)
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- für frei Tätige: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Mindestversicherungshöhen (Satzung § 4 Abs. 1 Nr. 3) 1.500.000,00 EUR Personenschäden, 250.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden, 2-fache Maximierung
- Nachweis über die Einzahlung des Gebührenvorschusses gemäß Gebührenordnung
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