Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie nicht nur automatisch Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Nur als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung »Architekt« oder »Architektin« und »frei« führen.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Architektenkammer kann aber auch von sich aus tätig werden und die Mitgliedschaft von Amts wegen beenden.
Wenn Sie die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beantragen, verzichten Sie auf alle damit verbundenen Rechte.