Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.
- Daraufhin wird ein Fördergutachten erstellt.
- Sie erhalten eine Beratung und Erklärung des Fördergutachtens mit entsprechenden Empfehlungen.
- Bescheid des Landesschulamtes