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Sie müssen Ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht bei der Schulleitung abmelden.

Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:

  • vor dem 12. Geburtstag:
    Beide Elternteile /die Personensorgeberechtigten müssen die Erklärung unterschreiben.
  • nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag:
    Beide Elternteile /die Personensorgeberechtigten müssen die Erklärung unterschreiben. Schüler oder Schülerin muss zusätzlich das ausdrückliche Einverständnis bei der Schulleitung abgeben.
  • nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag:
    Schüler oder Schülerin müssen die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen die Eltern //die Personensorgeberechtigten eingeladen werden.
  • Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile /Personensorgeberechtigten beziehungsweise der Unterschrift des Kindes folgende Angaben enthalten:
    • Name
    • Klasse
    • Datum
    • Schule/Ort