Sie müssen Ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht bei der Schulleitung abmelden.
Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:
-
vor dem 12. Geburtstag:
Beide Elternteile /die Personensorgeberechtigten müssen die Erklärung unterschreiben. -
nach dem 12. und vor dem 14. Geburtstag:
Beide Elternteile /die Personensorgeberechtigten müssen die Erklärung unterschreiben. Schüler oder Schülerin muss zusätzlich das ausdrückliche Einverständnis bei der Schulleitung abgeben. -
nach dem 14. und vor dem 18. Geburtstag:
Schüler oder Schülerin müssen die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen die Eltern //die Personensorgeberechtigten eingeladen werden. -
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile
/Personensorgeberechtigten
beziehungsweise der Unterschrift des Kindes folgende Angaben enthalten:
- Name
- Klasse
- Datum
- Schule/Ort