- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
- Sie dürfen die Berufsbezeichnung »Ingenieur« tragen
- Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
- Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
- Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig
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