Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.
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Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.