Inhalt
  • Realschulabschluss oder gleichwertige Aufnahmevoraussetzung

Beim Eintritt in die Einführungsphase:

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  • Zu Beginn des Aufnahmejahres sind Sie noch nicht 18 Jahre alt
  • Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind Sie noch nicht 25 Jahre alt
  • Ausländische Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich hinreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen.

Bei Eintritt in die Qualifizierungsphase:

  • Sie müssen die Einführungsphase nicht besucht haben, wenn Sie
    • in der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife, erworben haben ( z. B. an einer Fachoberschule)
    • und Sie von der 7. bis zur 10. Klasse durchgehend eine zweite Fremdsprache gelernt haben