- Realschulabschluss oder gleichwertige Aufnahmevoraussetzung
Beim Eintritt in die Einführungsphase:
- Zu Beginn des Aufnahmejahres sind Sie noch nicht 18 Jahre alt
- Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind Sie noch nicht 25 Jahre alt
- Ausländische Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich hinreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen.
Bei Eintritt in die Qualifizierungsphase:
-
Sie müssen die Einführungsphase nicht besucht haben, wenn Sie
- in der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife, erworben haben ( z. B. an einer Fachoberschule)
- und Sie von der 7. bis zur 10. Klasse durchgehend eine zweite Fremdsprache gelernt haben