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Die Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau müssen Sie schriftlich oder mündlich machen. Bei mündlicher Meldung:

  • Sie teilen der Behörde die Schwangerschaft oder Stillzeit formlos mit.

Bei schriftlicher Meldung:

  • In der Regel ist ein Meldeformular online verfügbar.
  • Laden Sie es sich herunter und füllen Sie es aus.
  • Sie können Angaben über die Art und den zeitlichen Umfang der Beschäftigung Ihrer schwangeren Mitarbeiterin machen, um gegebenenfalls Rückfragen der Aufsichtsbehörde zu vermeiden.
  • Senden Sie die Mitteilung an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde.
  • In der Regel erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.