Inhalt

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.