- Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beend et (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
- Sie dürfen die Berufsbezeichnung »Ingenieur« führen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:
Mitglied
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
Sachverständige
- Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab
Interessenten
- Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert