Inhalt
  • Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beend et (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
  • Sie dürfen die Berufsbezeichnung »Ingenieur« führen
  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:

Mitglied

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen

  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
  • Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen

  • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden

Nachweisberechtigte für Standsicherheit

  • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

Sachverständige

  • Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab

Interessenten

  • Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert