Inhalt

Für den 1. Prüfungsdurchgang der Pflichtfachprüfung müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. November und 30. November des Vorjahres einreichen.

Für den 2. Prüfungsdurchgang müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. Mai und 31. Mai des  gleichen Jahres einreichen