Inhalt
  • Erfolgreiche universitäre Zwischenprüfung
  • Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) absolviert
  • Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, an einem rechtswissenschaftliche ausgerichteten Sprachkurs oder erfolgreiche Befassung mit rechtswissenschaftlichen Gegenständen in einer fremden Sprache (z.B. fremdsprachiger Moot-Court oder Auslandsstudium)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der praxisrelevante interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen vermittelt werden