Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.
Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
- Die staatliche Pflichtfachprüfung
- Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.
Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.