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Eltern haben Anspruch auf Entschädigung ihres Verdienstausfalls wegen Kinderbetreuung, wenn

  • Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder aufgrund der Schließung einer Betreuungseinrichtung oder Schule durch Behörden selbst betreuen
  • Und Ihr Kind jünger als 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist
  • Und Sie einen Verdienstausfall haben
  • Und Sie für dieses Kind sorgeberechtigt sind
  • Und Sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben.