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Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht , nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden , so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.