- Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen .
- Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
- Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
- Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.
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