Inhalt
  • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen .
  • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
  • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.