- Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wird,
- Schriftlicher Antrag für die Stellvertretungserlaubnis,
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart »0« bzw. europäisches Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart »9«,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.
Es können weitere Unterlagen notwendig werden. Das erfahren Sie bei der Antragstellung.