Sie müssen den Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende der Quarantänepflicht oder nach dem Beginn des Tätigkeitsverbots stellen.
Beispiel: Ihre Quarantäne endete am 31.03.2021. Sie müssen den Antrag spätestens am 31.03.2023 einreichen.