Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalls, wenn
- Sie einem Tätigkeitsverbot unterliegen oder
- Sie in Quarantäne sind und
- Sie einen Verdienstausfall haben und
- Sie nicht arbeitsunfähig sind (Sie nicht krankgeschrieben sind)
Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalls, wenn