Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:
Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:
Der Bund ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:
Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:
Der Bund ist zuständig.