Inhalt
  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer aus dem Ausland.
  • Sie sind gesund (gesundheitliche Eignung). Das heißt: Sie sind psychisch und physisch gesund und können in Ihrem Beruf arbeiten.
  • Sie sind persönlich geeignet für den Beruf (persönliche Eignung). Das heißt: Sie sind zuverlässig und haben keine Vorstrafen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse. Sie müssen normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen.