Inhalt

An-, Um- und Abmeldepflichten für Hunde ist nachzukommen

2020 wurden von der Stadt neue Hundesteuermarken ausgegeben. Sie gelten für einen Zeitraum von 2 Jahren.

Neu angeschaffte Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro der Stadt angemeldet werden. Im Falle eines Umzuges innerhalb des Stadtgebietes ist eine Ummeldung erforderlich. Bei einem Umzug nach außerhalb oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt, muss es abgemeldet werden. Grundlage hierfür ist die geltende Hundesteuersatzung § 11 Meldepflicht.

Mit dem Ende der Hundehaltung ist die Steuermarke an die Stadt zurückzugeben.

Die Anmeldung der Hunde mittels Formular dient zum einen der Gefahrenabwehr, da die Hunde in dem zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen sind und zum anderen der Steuererhebung. Allein mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung aller Hunde kann der Steuergerechtigkeit Rechnung getragen werden. Die nicht ordnungsgemäße Registrierung von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Die Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben ist hier im Satzungsarchiv zu finden.

Link zum Anmeldeformular
Link zum Um- und Abmeldeformular

Die Formulare sind auch im Bürgerbüro erhältlich.

 

14.01.2020