Inhalt

Grundsätzlich werden nur schriftliche Anzeigen bearbeitet. Anonymen Anzeigen wird nicht nachgegangen.
Wer eine Anzeige erstattet, muss eine ladungsfähige Anschrift angeben und bei Nachfragen als Zeugin/Zeuge zur Verfügung stehen. Auch das mögliche Erscheinen vor Gericht ist verpflichtend.

Kommt es zu einer Akteneinsicht ist Ihre vollständige Adresse auch für die angezeigte Person ersichtlich.