Inhalt
  • Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
  • Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebens­jahr.
  • Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebens­jahr.
  • Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.