Sie können BAföG erhalten, wenn
- Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein;
- Sie in Vollzeit studieren und
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Sie entweder
- Deutsche oder Deutscher sind oder
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Sie aus dem Ausland sind und zum Beispiel:
- ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
- Unionsbürgerin oder -bürger sind und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder selbstständig tätige Person unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind beziehungsweise als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin oder eines Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
- eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen haben oder
- sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben.
- Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
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Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als
- 45 Jahre
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Ausnahmen:
- Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben,
- Sie haben sich an einer Hochschule allein aufgrund der beruflichen Qualifikation eingeschrieben,
- Sie waren aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der ununterbrochenen Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren gehindert, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen und haben währenddessen nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet, oder
- Sie sind aufgrund einschneidender Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden. Eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung konnten Sie deshalb nicht berufsqualifizierend abschließen.
Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Praktika außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Pflichtpraktika gefördert werden.